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Die nachfolgend definierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil jedes Kaufvertrages.
Letztmals aktualisiert: Januar 2025
1.1 Alle uns erteilten Aufträge werden auf der Basis unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der TopoScan by Geo Electro AG abgewickelt. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wurde, der Kunde jedoch schon in der Vergangenheit die Geschäfts-
bedingungen erhalten hat oder wenn wir aufgrund einer bestehenden Geschäftsverbindung davon ausgehen können, dass diese beim Kunden bekannt sind. Von unseren Bedingungen abweichende Einkaufbedingungen des Kunden werden nur dann von uns akzeptiert, wenn wir diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Die aktuellen gültigen AGB sind unter toposcan.ch publiziert.
2.1 Die von uns herausgegebenen Preise in Katalogen, Prospekten, Angeboten sowie Bilder, ect. sind – sofern nicht anders von uns angegeben – grundsätzlich freibleibend. Sie werden erst mit unserer Auftragsbestätigung oder sonstigen gleichzusetzenden Vereinbarungen mit uns verbindlich.
2.2 Wenn nichts anderes vereinbart, wird telefonischer Service und Support unserer Technischen Spezialisten mit CHF 150.- pro Stunde verrechnet. Der Support wird so rasch als möglich ausgeführt.
3.1 Die von uns angegebenen Lieferzeiten können aus betriebsbedingten Gründen angemessen überschritten werden. Verzögerungen aus solchen Gründen geben wir rechtzeitig bekannt. Für Lieferverzögerungen, die nicht von uns verursacht werden oder solche, die auf höherer Gewalt beruhen, können wir nicht verantwortlich gemacht werden.
4.1 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Befindet sich der Besteller mit der Annahme in Verzug, lagert die zum Liefertermin fertig gestellte Ware bis zur Abholung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bei uns. Wurde die Waren an den Frachtführer übergeben, geht die Haftung an den Warenempfänger über gemäss OR. Art. 185 Der Kunde haftet für den Transport und hat vor Abschluss des Vertrages Anweisungen zum Transport zu geben. TopoScan by Geo Electro AG sind besondere Anforderungen in Bezug auf Versand, Transport und Versicherung rechtzeitig mitzuteilen. Der Kunde hat sich gegen jegliche Risiken zu versichern.
5.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Kunde verpflichtet sich mit der Bestellung, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen übliche Risiken zu versichern. Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware zu verarbeiten bzw. zu veräussern. In beiden Fällen gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt mit der Bestellung der Ware als vereinbart.
6.1 Für alle Lieferungen von uns gelten – sofern nicht ausdrücklich mit uns vereinbart – unsere Zahlungsbedingungen (10 bzw. 20 Tage ohne Abzug – jeweils ab Rechnungsdatum). Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, neben Mahngebühren in üblicher Höhe auch Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten (8%) über dem Leitzinssatz zu berechnen. Die Forderung von weiteren – nachweislichen – Verzugsschäden ist ausdrücklich vorbehalten. Ist der Kunde mit mehr als 10 % der bei uns offenen Gesamtforderung in Verzug, so können wir sämtliche Forderungen sofort fällig stellen.
7.1 Reklamationen müssen innert 7 Tagen beanstandet werden. Rücksendungen von uns gelieferter Ware bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die Kosten für Rücksendungen tragen wir, wenn die Rücklieferung aufgrund zweifelsfrei fehlerhafter Ware erfolgt und der von uns vorgeschlagene Versandweg gewählt wurde. In allen anderen Fällen sind die Kosten der Rücklieferung vom Kunden zu tragen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung mit uns getroffen wurde.
8.1 Sowohl bei der Miete als auch beim Testen von Geräten (Hard- und Software) liegt die datenschutzrechtliche Verantwortung vollumfänglich beim Kunden (Mieter oder Tester). Bei der Verwendung der Geräte – insbesondere bei der Erfassung von Umgebungsdaten im öffentlichen oder privaten Raum, bei denen Personen, Fahrzeuge, Gebäude oder andere identifizierbare Informationen aufgenommen werden können – ist der Kunde verpflichtet, alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
8.2 Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für die Art und Weise, wie die mit den Geräten erzeugten Daten verwendet oder verarbeitet werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich vor der Nutzung über die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu informieren, insbesondere über das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), kantonale Regelungen sowie gegebenenfalls internationale oder sektorspezifische Vorschriften. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere dazu:
8.3 Sollte TopoScan by Geo Electro AG infolge der Nutzung der Geräte durch den Kunden von Dritten (z. B. betroffenen Personen oder Behörden) in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, TopoScan by Geo Electro AG vollumfänglich schadlos zu halten und sämtliche daraus entstehenden Kosten, Ansprüche und Aufwendungen zu übernehmen.
9.1 Der Kunde (Mieter oder Tester) ist verpflichtet, das gemietete oder testweise überlassene Gerät (Hard- und Software) spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin in einwandfreiem, funktionsfähigem und gereinigtem Zustand zurückzugeben. Aufgenommene Daten müssen gelöscht werden. Insbesondere gilt:
9.2 Sollte das Gerät nicht ordnungsgemäss gereinigt oder in nicht einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden oder befinden sich nach Rückgabe noch Daten auf dem Gerät, behält sich TopoScan by Geo Electro AG das Recht vor, den erforderlichen Aufwand für Reinigung, Wiederherstellung, Datenlöschung oder Instandsetzung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
9.3 Die nachträgliche Reinigung oder Datenlöschung durch TopoScan by Geo Electro AG entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur datenschutzkonformen Handhabung der Daten gemäss Ziffer 8. Der Kunde bleibt vollumfänglich verantwortlich für alle datenschutzrechtlichen Aspekte der von ihm erzeugten und gespeicherten Daten – auch nach Rückgabe des Geräts.
10.1 Die Seminar- oder Schulungsvereinbarung umfasst die Darstellung sowie Vermittlung von Inhalten durch Mitarbeiter der TopoScan by Geo Electro AG. Weitere Leistungen, wie etwa Unterbringung oder Mittagessen während der Veranstaltung sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht inbegriffen. Inhalt, Termin und Ort richten sich nach der jeweiligen Seminarankündigung.
10.2 Falls dem Kunden die Teilnahme an der gebuchten Seminar- oder Schulungsveranstaltung nicht möglich ist, kann er bis zu 3 Tage vor dem gebuchten Termin einen Ersatzteilnehmer per Brief oder per Email benennen. Der Ersatzteilnehmer nimmt dann an Stelle des Kunden am Seminar teil. Der Kunde bleibt jedoch als Vertragspartner von TopoScan by Geo Electro AG zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr verpflichtet.
11.1 Wenn der Kunde die Teilnahme an einer Seminar- oder Schulungsveranstaltung absagt, besteht unabhängig vom Grund der Absage ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Absage muss in schriftlicher Form erfolgen und wird erst wirksam, wenn diese bei TopoScan by Geo Electro AG eingegangen ist und von uns bestätigt wurde.
11.2 Der Kunde akzeptiert, dass TopoScan by Geo Electro AG im Falle einer Absage durch den Kunden folgenden Pauschalbeträge stellt:
• 0% der Teilnahmegebühr bei Absage früher als 4 (vier) Wochen vor Kursbeginn, Bearbeitungskosten in Höhe von CHF 40,00
• 50 % der Teilnahmegebühr bei Absage zwischen der 4. (vierten) und 2. (zweiten) Woche vor Kursbeginn
• 70 % der Teilnahmegebühr bei Absage zwischen der 2. (zweiten) und 1. (ersten) Woche vor Kursbeginn
• 100 % der Teilnahmegebühr bei Fernbleiben ohne Absage oder Absage weniger als eine Woche vor Kursbeginn
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen ist CH-9450 Altstätten (Sitz des Bezirksgerichts).